Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter [Domain einsetzen, z. B. www.zahnaerzte-maenner.de] veröffentlichte Website der Gemeinschaftspraxis der Zahnärzte Männer & Kollegen.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Website informiert über unsere Praxis, das Behandlungsangebot, das Team sowie über Öffnungs- und Sprechzeiten und ermöglicht die Kontaktaufnahme mit der Praxis.
Geltende rechtliche Anforderungen
Soweit für unsere Website einschlägig, richten sich die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die technische Umsetzung orientiert sich an der Norm EN 301 549 sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2, Konformitätsstufen A und AA.
Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung . Nach dieser Überprüfung ist die Website mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Folgende Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- [z. B. einzelne Bilder ohne Alternativtext]
- [z. B. eingebettete Karte oder PDF-Dokumente nicht vollständig barrierefrei]
- [Punkt ergänzen – oder diese Liste entfernen, falls keine Einschränkungen bestehen]
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit unserer Website laufend zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum einsetzen] erstellt und zuletzt am [Datum einsetzen] überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website aufgefallen oder haben Sie Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit? Bitte teilen Sie uns dies mit – wir helfen Ihnen gern weiter:
Gemeinschaftspraxis der Zahnärzte Männer & Kollegen
Hesebergweg 4, 31228 Peine
Telefon: (05171) 1 80 11
E-Mail: zip-peine@web.de
Sollte unsere Website dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterliegen und konnten wir Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – MLBF).
